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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Egli-Mühlen AG (AGB)

1.    Geltungsbereich

Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle zwischen der Egli-Mühlen AG und deren Kunden abgewickelten Verkaufsgeschäfte. Abweichende Vereinbarungen gelten nur bei gegen-seitiger, schriftlicher Vereinbarung.

 

2.    Offerten

Produkte können in der Zusammensetzung vom ursprünglichen Angebot oder von einer vorangegangen Lieferung abweichen. Massgebend ist die Deklaration des gelieferten Produktes.

 

3.    Bestellung

Die effektiv gelieferte Menge der Produkte kann von der bestellten Menge abweichen. Für den Rabatt ist jedoch die Bestellmenge massgebend.

 

4.    Lieferung

Die Egli-Mühlen AG ist bestrebt, den Auftrag sachgemäss und innerhalb der versprochenen Lieferfrist auszuführen. Wenn aber die aktuellen Beschaffungs- und Herstellungsmöglichkeiten oder besondere gesetzliche Vorschriften dies verunmöglichen, kann die Egli-Mühlen AG die Lieferfrist verlängern, die Liefermenge korrigieren, Produktalternativen anbieten oder den Auftrag entschädigungslos annullieren. 
Die Egli-Mühlen AG kann nicht haftbar gemacht werden, wenn höhere Gewalt wie z.B. Betriebsunterbrüche, Umweltereignisse, Streiks, Unruhen, kriegerische Ereignisse, Pandemien, Epidemien, Verkehrsstörungen oder Verfügungen von hoher Hand im In- und Ausland eine rechtzeitige Lieferung verhindern. 
Falls Zufahrtsstrassen, Brücken, Unterführungen oder andere erschwerende Hindernisse die Ausliefe-rung einschränken oder verunmöglichen, ist die Egli-Mühlen AG vorab zu informieren. Andernfalls lehnt die Egli-Mühlen AG oder das von ihr beauftragte Transportunternehmen jede Haftung für Schäden ab.

 

5.    Quantität und Qualität

Für die Erfüllung der vertraglichen Leistungen der Egli-Mühlen AG sind die bei der Verladung am Abgangsort festgestellte und auf den Lieferpapieren festgehaltene Qualität und Beschaffenheit der Ware sowie das bei der Verladung am Abgangsort festgestellte und auf den Lieferpapieren festgehaltene Verladegewicht massgebend. Vorbehalten bleiben für alle durch Egli-Mühlen AG verkauften Produkte am Empfangsort vom Käufer zu Beginn der Entladung korrekt festgestellte, offensichtliche Qualitäts- und Gewichtsdifferenzen. Gewichtsdifferenzen aufgrund fehlerhafter Transportmittel bedürfen einer Sachverhaltsaufnahme durch Dritte (Transportbeauftrage, Amtsstellen, Sachverständige, etc.).

 

6.    Abnahme durch den Kunden

Bei der Lieferung wird dem Kunden ein Lieferschein abgegeben oder auf dem Produkt hinterlegt. Entspricht die Lieferung nicht den Angaben auf dem Lieferschein, muss die Egli-Mühlen AG sofort, und bei Hinterlegung des Lieferscheins innerhalb von 3 Arbeitstagen, informiert werden. Kommt die bestellte Ware gar nicht erst an, so muss der Kunde die fehlgeschlagene Lieferung bzw. Zustellung innert 3 Arbeitstagen bei der Egli-Mühlen AG anzeigen.

 

7.    Garantien / Produktbezeichnung

Die Egli-Mühlen AG erfüllt alle gültigen gesetzlichen Auflagen des schweizerischen Rechtes, insbesondere die Vorgaben der Futtermittelverordnung (FMBV). Die Firma betreibt ein Qualitätsmanagementsystem nach den Normen von ISO 9001:2015 und der Swiss Feed Production Standard (SFPS). Darüber hinaus erfüllt sie für die dafür vorgesehenen Produkte die spezifischen Auflagen der verschiedenen Umwelt- und Qualitätslabel (QMSF, IPS, CNf und andere). 
Es sind ausschliesslich die Angaben auf der Etikette bzw. dem Lieferpapier massgebend für deren Anwendung und Einsatz.

 

8.    Beanstandungen / Haftung

Bei einem Verkauf durch die Egli-Mühlen AG muss der Käufer unverzüglich bei der Lieferung Qualität und Beschaffenheit der Ware prüfen und, falls sich Mängel ergeben, der Egli-Mühlen AG sofort – spätestens jedoch bei Beginn der Entladung – Anzeige machen. Versäumt der Käufer dies, so gilt die gekaufte und gelieferte Ware als genehmigt, sofern es sich nicht um Mängel handelt, die trotz sorgfältiger Prüfung nicht erkennbar waren (sog. verdeckte Mängel). 
Bei verdeckten Mängel ist innerhalb von 3 Geschäftstagen nach deren Feststellung eine schriftliche Anzeige an die Egli-Mühlen AG zu erstatten. Die Mängelrechte erlöschen 30 Geschäftstage nach Übergabe der Ware. 
Die Egli-Mühlen AG haftet für Qualitätsabweichungen nur dann, wenn der Mangel nachgewiesenermassen bereits vor der Übergabe der Ware vorhanden war. Im Falle einer Rücknahme der Ware ist das Gewicht der zurückgenommen Ware massgebend. Eine Haftung besteht nicht für Schäden, die durch den Geschädigten mit zumutbaren Massnahmen hätten verhindert werden können. 
Die Egli-Mühlen AG haftet nicht für Schäden oder Regressforderungen, welche sie nicht zu verantworten hat, wie z. B. bei unsachgemässer Lagerung oder falscher Anwendung der Produkte.

 

9.    Preise und Zahlung, Zahlungsverzug

Als Preise gelten die aktuellen Tagesbruttopreise abzüglich der offiziellen bzw. der mit dem Kunden vereinbarten Rabatte. Sollten in der Zeit zwischen Bestelldatum und Lieferung der Ware die Bruttopreise allgemein ändern, so gelten die am Liefertag gültigen Preise. 
Sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart, sind Rechnungen der Egli-Mühlen AG durch den Käufer innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum zu bezahlen. Die Egli-Mühlen AG behält sich das Recht vor, jederzeit entgegen der vertraglich vereinbarten Zahlungsfrist, die Ware nur gegen Vorauszahlung zu liefern.
Ist der Käufer in Zahlungsverzug mit einer Forderung, so können alle übrigen Forderungen gegen den Käufer auf fällig gestellt werden. Der Käufer hat alle Gebühren, Kosten und Auslagen zu tragen, die im Zusammenhang mit jeder gegen ihn rechtlich erfolgreichen Rechtsverfolgung anfallen.

 

10.    Eigentumsvorbehalt

Das Eigentum an allen von der Egli-Mühlen AG an den Käufer gelieferten Waren und Materialien geht erst mit vollständiger Bezahlung auf diesen über. Solange die vereinbarte Vergütung nicht vollständig bezahlt ist, ist die Egli-Mühlen AG berechtigt, auf Kosten des Käufers die Eintragung eines etwaigen Eigentumsvorbehalts an allen im Eigentum der Egli-Mühlen AG stehenden, sich jedoch im Besitz des Käufers befindenden Waren und Materialien, zu veranlassen.

 

11.    Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Die Egli-Mühlen AG kann die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) jederzeit ändern. Die Änderungen werden dem Kunden per E-Mail oder auf andere geeignete Weise (Online via Publikation auf der Website) bekannt gegeben. Die jeweils verbindliche Fassung der AGB ist unter egli-muehlen.ch/agb einseh- und ausdruckbar.

 

12.     Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Die Parteien sind bestrebt, Meinungsverschiedenheiten gütlich zu regeln. 
Alle im Zusammenhang mit dem vorliegenden Vertragsverhältnis stehenden Streitigkeiten unterstehen ausschliesslich schweizerischem Recht.
Ausschliesslicher Gerichtsstand ist der statutarische Sitz der Egli-Mühlen AG. Vorbehalten bleiben abweichende zwingende Gerichtsstände des Bundesrechts.

 

Nebikon, Stand 1. Februar 2021